22. - 25. Mai 2026
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Graz - Fürstenfeld - Spitzerberg - Krems - Ried
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Graz - Fürstenfeld - Spitzerberg - Krems - Ried
Anmeldung
Nennschluss ist Sonntag, 22. März 2026
Wir freuen uns über Eure Anmeldungen und setzen voraus, dass ihr davor die Ausschreibung mit allen rechtlichen Informationen gelesen habt. Die Nenngebührt beträgt:
- 150,00 € für „Alleinflieger“
- 200,00 € für eine Besatzung mit 2 Teilnehmer im Flugzeug
- jedes weitere Besatzungsmitglied 50,00 €
Die Nenngebühren dienen zur Deckung der Kosten für Organisation, Wettbewerbsunterlagen und Transfers zwischen Flugplatz und den Hotels und schließen die Teilnahme am Festakt am Freitag und an der Abschlussfeier am Sonntag ein. Die Teilnahme am ÖSTERREICHFLUG 26 wird nach Eingang der Nenngelder auf nachstehendes Konto des Österreichischen Aero-Club bestätigt.
- Uni Credit Bank Austria AG
- IBAN: AT41 1100 0004 3420 0200
- BIC: BKAUATWW
Für Nennungen, die bis Sonntag, 22. März 2026, 23:59 Uhr zurückgezogen werden, wird das Nenngeld komplett erstattet. Bei Abmeldungen nach diesem Datum werden pauschal 70 € des Nenngeldes einbehalten. Verbindlich ist Datum/Uhrzeit der Abmeldung per Mail (info@aeroclub.at) beim Veranstalter. Wird der Wettbewerb vom Veranstalter abgesagt (z.B. Wetter, zu geringe Teilnehmerzahl), wird das bereits bezahlte Nenngeld erstattet, abzüglich einer Pauschale von 40 € für den bis dahin erbrachten Aufwand (z. B. Druck Wettbewerbsunterlagen) durch den Österreichischen Aero-Club.
Der Pilot erklärt verbindlich für sich und im Namen seiner Besatzung, dass…
- er für die ordnungsgemäße Abstellung der Luftfahrzeuge und deren sichere Verankerung selbst sorgen wird,
- der Veranstalter nicht für Schäden an Personen oder Gegenständen, die Teilnehmer erleiden oder anderen zufügen haftet,
- er eine, für das Führen des von ihm verwendeten Luftfahrzeuges gesetzlich erforderliche, gültige Lizenz besitzt,
- für das von ihm gesteuerte Flugzeug eine gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gültige Haftpflichtversicherung besteht,
- er und seine Besatzung das Reglement kennen und einhalten werden,
- die Entscheidung über das ausreichende Vorhandensein der für den Flug gesetzlich erforderlichen Sichtflug-Wetterminima, sowohl vor dem Start als auch während des gesamten Wettbewerbsfluges, alleine dem für das jeweilige Luftfahrzeug verantwortlichen Piloten obliegt,
- die Kenntnisnahme, dass Verstöße gegen die Luftverkehrsregeln, insbesondere gegen die Sicherheit und/oder vorgegebene Verfahren, zu Disqualifikation und Ausschluss aus dem Wettbewerb führen können,
- auf die Anrufung ordentlicher Gerichte gegen die Entscheidungen und / oder Strafen der Wettbewerbsorganisation, des ÖAeC oder der FAI verzichtet wird,
- im Rahmen des Bewerbes entstehende Foto- und Videoaufnahmen veröffentlicht werden dürfen,
- er sich mit der Verarbeitung der dem Österreichischen Aero-Club bekannt gegebenen Daten, sowie die Weitergabe an BSO und die FAI und die Veröffentlichung von Teilnehmer- und Ergebnislisten einverstanden erklärt.